Die Verwendung von Räucherstäbchen ist ausschließlich im Behandlungsraum erlaubt, wobei der Raum anschließend gelüftet werden muss. Offene Flammen (Kerzen) dürfen aus Sicherheitsgründen nicht verwendet werden, lediglich Teelichter in den dafür vorgesehenen Teelichter-Behältnissen.
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